Umsatzsteuer auf steuerfreie Auslagen

Alle Auslagen wie Kosten für die Einwohnermeldeamtsauskunft, Kosten für die Staatsanwaltschaftsakte, Gerichtskosten usw. sind normalerweise steuerfreie Auslagen. Sie werden eigentlich weder zuzüglich noch inklusive der Umsatzsteuer berechnet. Allerdings stand im Anwaltsblatt 3/2007 geschrieben, dass Gerichtskosten sofort und ausschließlich von der eigenen Partei gezahlt werden sollen, um zukünftige Umsatzsteuernachzahlungen zu vermeiden.1 Eine große Diskussion wurde entfacht. Man bezog sich auf...


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