Umsatzsteuer für Berufsbetreuer

Wird ein Berufsbetreuer gemäß § 1896 BGB gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt, handelt er als anerkannte Einrichtung i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und kann sich für die Steuerfreiheit der aufgrund dieser Bestellung erbrachten Betreuungsleistungen auf das Unionsrecht berufen.1

 

Dass die Leistungen für Berufsbetreuer seit 1.7.20132 umsatzsteuerfrei sind, steht in § 4 Nr. 16k UStG.

 

§ 4 Nr. 16k und...


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