Beschwerde gegen die Auswahl eines Betreuers, wie abrechnen?

Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach dem FamFG statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist (§ 58 FamFG). Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen (§ 63 FamFG).
 

Kundenfrage: Wir haben Beschwerde gegen einen Betreuer eingelegt bzw. dagegen, dass ein gewisser Betreuer eingesetzt wurde und nicht ein anderer....


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