Vergütung für den Verfahrensbeistand bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023

Für die berufsmäßige Verfahrensbeistandschaft erhält der Rechtsanwalt gem. §§ 158, 158c FamFG (Vergütung und Kosten für den Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen) in jedem Rechtszug eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 EUR, wenn er das Interesse des Kindes feststellt und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringt. Im Fall der Übertragung von zusätzlichen Aufgaben, z. B. Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!