Vergütung für Verfahrensbeistand in Familiensachen für mehrere Kinder

Frage: Was bekommt der Verfahrensbeistand in Familiensachen, wenn er für mehrere Kinder tätig ist?

 

Antwort: Dazu möchte ich eine aktuelle BGH-Entscheidung1 zitieren:

Ist der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt, so erhält er für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr (350 EUR) nach § 158c FamFG (ehemals § 158 Abs. 7 FamFG).

 

Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt § 277 Abs. 1 entsprechend.

 

In einem...


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