Vergütung des Vormund, Vereinsvormund, Jugendamtvormund bis 31.12.2022 / ab 1.1.2023

Die dem Vormund nach zu bewilligende Vergütung richtet sich nach § 3 VBVG, sowohl nach der Fassung bis zum 26.7.2019 als auch nach der Fassung ab dem 27.7.20191 
als auch nach der Fassung ab 1.1.2023.2

Die Vergütung des Vormunds beträgt gem. § 3 VBVG

  • für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 EUR bis zum 26.7.2019 und 23 EUR ab dem 27.7.2019/1.1.2023.

 

Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar...


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