Diese Fristen müssen Sie kennen

Anzeige der Verteidigungsabsicht 
zwei Wochen nach Zustellung der Klage
 

§ 276 I ZPO

Arrestbefehl 
Vollziehung binnen eines Monats

§ 929 II ZPO

Zustellung spätestens eine Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist
 

§ 929 III ZPO

Berufung 
ein Monat ab Zustellung des Urteils, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung
 

§ 517 ZPO

Berufungsbegründung 

zwei Monate, die Frist beginnt mit der Zustellung des

anzufechtenden Urteils, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf

Monaten nach...


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