Diese Fristen müssen Sie kennen
Anzeige der Verteidigungsabsicht | |
zwei Wochen nach Zustellung der Klage | § 276 I ZPO |
Arrestbefehl | |
Vollziehung binnen eines Monats | § 929 II ZPO |
Zustellung spätestens eine Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist | § 929 III ZPO |
Berufung | |
ein Monat ab Zustellung des Urteils, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung | § 517 ZPO |
Berufungsbegründung | |
zwei Monate, die Frist beginnt mit der Zustellung des anzufechtenden Urteils, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach... |
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