Telefax-Fristwahrung - Nicht nur den Sendebericht auf das "OK" prüfen!

Wichtig! Bei der Übersendung von Klagen oder anderweitigen fristwahrenden Schriftstücken an das Gericht wollen Sie bitte nicht nur auf das "OK" im Sendebericht achten. Das kann fatale Folgen haben. Im hektischen Kanzleialltag schaut man oft nur darauf, ob das "OK", also das "Gesendet", auf dem Übermittlungsbericht steht. Vielmehr sollten Sie auch unbedingt darauf achten, ob alle Seiten gesendet wurden. Wenn der Schriftsatz nämlich 25 Seiten umfasste und nur 24 Seiten davon übermittelt wurden,...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!