Richterliche Fristen

Richterliche Fristen sind solche Fristen, die im Einzelfall durch den Richter bestimmt werden, z. B. Fristen

  • zur Ergänzung und zur Erläuterung des Vorbringens einer Partei, zur Erklärung über bestimmte erklärungsbedürftige Punkte sowie zur Vorlegung von Urkunden (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), 
  • zur schriftlichen Klageerwiderung oder zur Ergänzung der Klageerwiderung im Verlauf eines frühen ersten Termins (§ 275 Abs. 1 ZPO),
  • zur Stellungnahme auf eine Klageerwiderung (§ 275 Abs. 4 ZPO),
  • zur schriftlichen...

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