Fristenberechnung

Fristenberechnung ist für das Kanzleiteam das „A" und „O". Werden Fristen versäumt, kann so manche Angelegenheit ziemlich teuer werden. Die Haftpflichtversicherungen treten nur in gewissen Fällen ein. Bitte beachten Sie, dass die Fristen nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB und § 222 ZPO berechnet werden bzw. sich danach richten. Für Familiensachen und FGG-Verfahren gelten gem. § 16 FamFG die §§ 222, 224 Abs. 2,3 und § 225 ZPO.

 

  • Eine nach Tagen berechnete Frist endet mit Ablauf des letzten...

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