Die gleichzeitige Pfändung

Man spricht von einer gleichzeitigen Pfändung, wenn ein Gerichtsvollzieher von mehreren Gläubigern vor Ausführung der Pfändung gegen denselben Schuldner Vollstreckungsaufträge erhält. Hier muss er, unabhängig vom Eingangsdatum, alle Aufträge als gleichzeitig behandeln und die Pfändung für alle Gläubiger gleichzeitig bewirken. Dann wird der Erlös quotenmäßig verteilt.


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