Die Herausgabevollstreckung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Eigener Leitsatz: Der Schuldner hat sich professioneller Hilfe von Kryptoexperten zu bedienen, die Übertragung der Wallets an den Vollstreckungsgläubiger zu ermöglichen und die dazu erforderlichen Keys wiederherstellen zu lassen. Bis dahin kann ein zweites Zwangsgeld in voller Höhe von 25.000 EUR verhängt werden, weil ein geringeres Zwangsgeld unangemessen wäre, da bereits ein erstes Zwangsgeld i. H. v. 25.000 EUR verhängt wurde und der Schuldner seiner Verpflichtung nicht (vollständig)...


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