Die Vollstreckung von vertretbaren Handlungen § 887 ZPO

Aufgrund eines Vollstreckungstitels kann der Beklagte zu einer Handlung verpflichtet worden sein. Vertretbare Handlungen sind solche, die auch von einem Dritten anstelle des Beklagten vorgenommen werden können.

 

Beispiel 1: Hausweiterbau, Treppenreparatur, Reparatur von Fahrrädern.


Beispiel 2: Der Beklagte wurde verpflichtet, im Zeitraum ... bis ... den Außenbereich  ..., am Hause ... mit jungen Kastanienbäumen zu bepflanzen.


Beispiel 3: Der Beklagte wurde verurteilt, den auf die vorher steinfreie...


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