Die Vollstreckung von unvertretbaren Handlungen § 888 ZPO

Aufgrund eines Vollstreckungstitels kann der Beklagte zu einer Handlung verpflichtet worden sein. Unvertretbare Handlungen können nur durch den Beklagten persönlich in der erforderlichen Weise vorgenommen werden.
 

Beispiele: Ausstellung eines Zeugnisses im Arbeitsrechtsstreit; Unterschriftsleistung; Banksafeöffnung; Schreiben eines speziellen Gutachtens bzw. einer Dissertation (wissenschaftliche Arbeit); Erstellung einer Rechnung; Auskunftserteilung; Unterschriftsleistung unter der...


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