Die Vollstreckung aus einem Urteil über Freistellung bzw. Befreiung einer Forderung nach § 257 BGB

Durch die Abtretung an den Gläubiger wandelt sich der Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um.1+2 Das gilt ebenso, wenn der Gläubiger den Anspruch pfändet hier.3

 

Der Anspruch auf eine derartige Befreiung kann nur vom Gläubiger dieser Verbindlichkeit nach den Regeln des § 887 ZPO gepfändet werden. Eine Handlung wird von der ZPO unterschiedlich erzwungen, nämlich dann, wenn sie vertretbar ist, nach § 887 ZPO.4 


Der (mit dem Hauptantrag) auf Freistellung gerichtete Klageantrag muss...


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