Quotenvorrecht und Reisekosten (Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld)

Die Versicherungen übernehmen die gesetzliche Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Wenn aber der Rechtsanwalt z. B. 70 km vom Gerichtsort wohnt bzw. arbeitet, produziert er Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, um zum Gericht zu kommen. Diese Reisekosten bezahlt die Versicherung nicht. Die meisten RS-Versicherungen übernehmen zwar Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zum Gerichtsort bis maximal in Höhe einer Verkehrsgebühr, aber nur dann, wenn der...


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