Quotenvorrecht und Vergütungsvereinbarungen

Das Quotenvorrecht kann nicht greifen, wenn der Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, deren Gebühren höher als die gesetzlichen Gebühren sind, weil Vergütungsvereinbarungen bedingungsgemäß überhaupt nicht übernommen werden. Wenn sie erstattet werden, dann nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren.


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