Quotenvorrecht und teils versicherte, teils unversicherte Ansprüche

Ist der Versicherungsnehmer wegen vorsätzlicher Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts rechtskräftig verurteilt worden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Quotenvorrecht greift aber auch hier, wenn nämlich der Versicherungsnehmer nur teilweise Versicherungsschutz hat, nämlich wenn er wegen einer Straftat freigesprochen und wegen der anderen Straftat wegen Vorsatz verurteilt wurde. Auch wenn der Versicherer nicht die gesamten Rechtsanwaltskosten des Versicherungsnehmers zu...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!