Quotenvorrecht und Selbstbeteiligung

Oft haben Mandanten eine RS-Versicherung abgeschlossen mit einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung (SB) muss ausschließlich vom Mandanten bezahlt werden, während die RS-Versicherung grundsätzlich die restlichen Gebühren bzw. den verbleibenden Betrag aus der Kostennote an den Rechtsanwalt erstatten muss. Wenn der Gegner nun Kosten erstattet, erhält der Mandant die Selbstbeteiligung vom Rechtsanwalt zurückbezahlt. Denn es gilt:

  • Wenn die RS-Versicherung an den Rechtsanwalt nur einen Betrag...

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