Besonderheiten Nato-Truppenstatut

Besonderheiten ergeben sich bei der Zustellung im Ausland oder nach dem NATO-Truppenstatut. Diese Mahnverfahren werden nicht maschinell bearbeitet, da sie entweder im Ausland zugestellt oder nach den Vorschriften des NATO-Truppenstatuts an Angehörige der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik zugestellt werden müssen. Ist der Mahnbescheid im Ausland zuzustellen, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das...


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