Der Mahnbescheid und die KG

Für die Kommanditgesellschaft gilt das Geschriebene unter OHG, wobei bei der KG bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (Kommanditisten), während mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär). Die Kommanditistenstellung ermöglicht die Beteiligung an einer Personengesellschaft nur mit dem Risiko, bis zur eingezahlten Hafteinlage den Gesellschaftsverbindlichkeiten gegenüber zu haften.

 

Im Allgemeinen kann die KG gem. §§ 161,...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!