Der Mahnbescheid und die WEG

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Vertretung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.1 Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer jetzt nur noch in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. Vorher haftete jeder Eigentümer unmittelbar und unbeschränkt persönlich. Ansonsten...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!