Der Mahnbescheid und der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein (e.V.) ist als juristische Person Träger von Rechten und Pflichten, die in seinem Namen begründet werden. Grundsätzlich haften weder die Vereinsmitglieder noch die handelnden Personen persönlich, wenn der Vorstand oder ein bevollmächtigter Vertreter des Vereins im Namen des Vereins eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung begründet.

Ausnahme: Schadenshaftung.

 

Im Mahnverfahren heißt das also, gegen den Verein, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, einen Mahnbescheid zu...


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