Der Mahnbescheid und die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist nur eine einzige Firma, welche auch als solche haftet. Für das Mahnverfahren heißt das, dass grundsätzlich* nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden muss. Gesetzlicher Vertreter der GmbH & Co. KG ist die GmbH, diese wiederum gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer. Es muss auch dann nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden, wenn die GmbH als Komplementärin ihren Sitz in der einen und die KG ihren Sitz in der anderen Stadt hat und/oder der...


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