Der Mahnbescheid und die GbR

Für das Mahnverfahren gilt analog das nachfolgend Beschriebene wie für die Zwangsvollstreckung. Je nachdem, gegen wen Sie später vollstrecken wollen, müssen Sie entsprechend den Mahnbescheid ausfüllen.

 

Tipp! Am besten ist es, einen Titel gegen die Gesellschaft, diese vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter und gegen den geschäftsführenden Gesellschafter nebst allen weiteren bekannten Gesellschaftern, zu erstreiten, um sowohl in das Gesellschafts- als auch in das Privatvermögen der...


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