Das Verwenden von "Rechtsanwalt-..." als Domain

Verschiedene Domainnamen, wie www.rechtsanwalt-XY.de oder www.kanzlei-am-Bodensee.de seien zulässig.1

 

Allerdings gilt bei Domainnamen, wie z. B. www.kanzlei-fuer-familienrecht.de das gleiche, wie bei "Fachanwaltskanzlei", d. h. es sollte die Mehrheit der dort arbeitenden Anwälte Familiensachen bearbeiten oder der einzelne Anwalt Familienrecht schwerpunktmäßig bearbeiten.2

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011, AZ: 13 O 168/2011
2BGH, Beschluss vom 25.11.2002, AZ: AnwZ (B)...

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