Werben mit "Haus der Anwälte"

Als irreführende Werbung hat das Landgericht Osnabrück1 die Bezeichnung einer Kanzlei als "Das Haus der Anwälte" dargestellt. Die Bezeichnung "Das Haus der Anwälte" kann vom Rechtssuchenden als Hinweis auf eine gewisse Herausgehobenheit der angebotenen Rechtsberatung verstanden werden, vor allem könnte der Rechtssuchende denken, dass sich in dem Haus eine Vielzahl verschiedener Anwaltskanzleien befindet. Immerhin gibt es auch die Bezeichnung "Ärtzehaus", in welchem sich ebenfalls verschiedene...


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