Vermittlung von Aufträgen an andere Anwälte

Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. 

Bietet der Rechtsanwalt seine Leistung (hier: Beratungen in Familiensachen) auf der von einem Internetauktionshaus zur Verfügung gestellten Plattform selbst an, beschränkt sich die Leistung des Rechtsanwalts auf die Leistung herkömmlicher Werbemedien und ist rechtens.1

Die zielgerichtete...


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