Die Zustellung "demnächst" - Fristen

Eine Zustellung demnächst könnte im Hinblick auf den Zeitablauf nur dann in Betracht kommen, wenn der Kläger alles für eine unverzügliche Zustellung der Klageschrift unternommen hat. Der Begriff "demnächst", den wir sowohl im Mahnverfahren als auch im Klageverfahren hinsichtlich der Zustellung wieder finden, betrifft einen Zeitraum von nur wenigen Wochen.1

 

Was "demnächst" heißt, hat der BGH mehrfach ausgeurteilt. Er geht von einer zweiwöchigen Frist aus.2 Die Klage könnte dann innerhalb dieser...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!