Wo soll zugestellt werden? Ersatzzustellung

In der Regel wird in der Wohnung oder in den Geschäftsräumen der Partei zugestellt oder in eine Gemeinschaftseinrichtung, z. B. (Wohngemeinschaft, Pflegeheim, Altersheim, betreutes Wohnen) in der die Partei wohnt. Wird der Zustellungsempfänger dort nicht angetroffen, kann die Zustellung auch ersatzweise an andere Personen erfolgen.

 

Die Ersatzzustellung ist gem. § 178 ZPO möglich:

  • an in der Wohnung befindliche erwachsene Familienangehörige, eine in der Familie beschäftigte Person oder einen...

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