Verzögerte Zustellung durch das Gericht - fehlerhafte Sachbehandlung - Zustellverzögerung von 14 Tagen

Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung (hier: fehlerhafte Angabe der Zustellanschrift) vorausgegangen ist.1

Aus dem Fall:(zu Fn 1)
Regelmäßig wird eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen hingenommen. Bei der Berechnung der noch...


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