Durch wen wird zugestellt?

Die Zustellungen erfolgen 

  • durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (auch elektronisch) oder eine entsprechend beauftragte Person der Amtsstelle (§§ 168, 173 ZPO),
  • durch einen nach § 33 Abs. 1 PostG beliehenen Unternehmer (Post) (§§ 168, 176 ZPO),
  • durch einen Justizbediensteten, insbesondere durch einen Justizwachtmeister (§§ 168, 176 ZPO),
  • durch einen Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde (§§ 168, 176 Abs. 2 ZPO).

 
Wichtig für Gerichtsvollzieherzustellungen ist § 16 GVO in seiner...


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