Bußgeldbescheid - Beratung - Gebühren zurück

Frage: Der Mandant kommt mit einem Bußgeldbescheid in unsere Kanzlei und wir beraten ihn. Welche Gebühr erhalte ich noch neben der Grundgebühr?

 

Antwort: Die Grundgebühr gibt es gem. Teil 5 VV RVG nur für die Gebühren aus Teil 5 VV RVG. Da Sie nicht im verwaltungsbehördlichen und auch nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Sinne von Teil 5 VV RVG tätig waren und sich nicht in diese Verfahren einarbeiten mussten, erhalten Sie die Grundgebühr nicht. Aber Sie erhalten die Beratungsvergütung...


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