Fest- und Rahmengebühren in Bußgeldsachen / Kostenerstattung

Der bestellte Verteidiger erhält - wie in Strafsachen auch - grundsätzlich Festgebühren. Der Wahlanwalt erhält grundsätzlich Rahmengebühren. Bezüglich der Höhe der Rahmengebühr ist, ähnlich wie in Strafsachen, i. d. R. von der Mittelgebühr auszugehen, wobei nach wie vor Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit gem. § 14 RVG etc. zu berücksichtigen sind. Gerade in Straf- und Bußgeldsachen spielt auch häufig die Bedeutung der Angelegenheit für die Bemessung des Rahmens eine Rolle. Wenn der Verlust des...


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