Verkehrsstrafsache: Ordnungswidrigkeit oder Strafsache?

Es ist nicht leicht, eine Ordnungswidrigkeit, die nach Teil 5 VV RVG abzurechnen ist, von einer Verkehrsstrafsache, die nach Teil 4 VV RVG abzurechnen ist, zu unterscheiden.
 

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten/Verkehrsdelikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, z. B. Fahrerflucht, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen, verbotene Kraftfahrzeugrennen und andere. Ist man sich unsicher, ob...


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