Die Geldbuße in Bußgeldsachen zur Berechnung der Gebühren

Zur korrekten Findung des abzurechnenden Gebührenrahmens, ist in Bußgeldsachen die Geldbuße entscheidend. Zu der Regelung, dass es eine Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und andere Gebühren gibt, wird auch noch eine Unterscheidung bezüglich der Höhe der festgesetzten Geldbuße gemacht. Diese wurde zum 25.7.2015 verändert. Es wird nun untergliedert in Bußgeldverfahren:

  

Bei Beauftragung ab 25.7.2015:1

→   mit einer Geldbuße bis zu 60 EUR Geldbuße,

→   mit einer Geldbuße zwischen 60 EUR...


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