Gebühren für Verfahren vor der Verwaltungsbehörde in Bußgeldsachen

Je nach Höhe der Geldbuße - siehe hier - erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im OWI-Verwaltungsverfahren eine Verfahrensgebühr und für die Wahrnehmung von Terminen (Anhörungen) innerhalb des Verwaltungsverfahrens eine Terminsgebühr (Teil 5 Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 VV RVG). Er erhält die Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet und er seinen Mandanten vertritt. Gemäß Vorbemerkung 5.1.2. Abs. 2 VV RVG erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch für die Teilnahme...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!