1. Reguläre Gebühren nach dem VV RVG in Unfallsachen und Gegenstandswerte

Der Rechtsanwalt kann außergerichtlich eine 0,5 bis 2,5 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG verdienen. Ist die Sache weder schwierig noch umfangreich, erhält der Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr, die dem Regelsatz entspricht. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Bei einer normalen Unfallsache kann der Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr ansetzen. Wird der Rechtsanwalt umfangreicher als normal tätig, kann er mehr als 1,3 abrechnen. Eine 1,3 Geschäftsgebühr bei einfach gelagerten oder...


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