2. Gebührenabkommen mit der HUK

Wenige Kfz-Versicherungen hatten sich seit 2004 zur Erleichterung der Regulierung der "Massengeschäfte" in Unfallsachen und zur Vermeidung von Gebührenstreitigkeiten mit der Anwaltschaft für eine Gebührenvereinbarung, ähnlich wie es früher das DAV-Abkommen war, ausgesprochen. Allerdings haben sich diese Versicherungen aufgrund der für sie positiven Rechtsprechungen (i. d. R. 1,3 bis 1,5 Geschäftsgebühr) davon wieder distanziert, bis auf eine: die HUK-COBURG. 
 

 

HUK Coburg (und Bruderhilfe...


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