Kostenerstattung Unfallsachen Inanspruchnahme Rechtsanwalt

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwalts sind von dem Versicherer als Sachfolgeschaden zu übernehmen.1 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei Verkehrsunfällen auch ohne Eintritt eines Verzuges der Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bzw. die Freistellung von diesen im Wege des Schadensersatzes nach den §§ 249 ff. BGB als erforderliche Rechtsverfolgungskosten verlangt werden kann.2 Da die Versicherungen über gut geschultes Personal verfügen, soll es auch dem Laien...


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