Klagepoker in Unfallangelegenheiten

Wie allgemein bekannt ist, pokern Versicherungsgesellschaften gern, ob die Rechtsanwälte einen kleinen Rest von nicht regulierten Gebühren, doch noch einfordern, nämlich gerichtlich.

 

Auch am 25.1.2017 ärgerte sich ein Kunde wieder einmal über eine Versicherungsgesellschaft, hier über die HUK. Diese hat nach Klageerhebung die Klageforderung in vollem Umfang bezahlt und damit im Ergebnis anerkannt.1 Eine Einigungsgebühr gibt es dafür nicht. Denn eine einseitige prozessuale Gestaltungserklärung...


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