- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Erste Anschreiben an gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
- Die AUßERGERICHTLICHEN Gebühren in Unfallsachen
- 1. Reguläre Gebühren nach dem VV RVG in Unfallsachen und Gegenstandswerte
- Beispiele Zahlung KFZ-Versicherung, RS-Versicherung, Mandant
- Gegenstandswert und Gebührendifferenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- 2. Gebührenabkommen mit der HUK
- Gebühr für Aktenauszug / Aktenversendungspauschale an Haftpflichtversicherung
- Die GERICHTLICHEN Gebühren in Unfallsachen
- Kostenerstattung Unfallsachen Inanspruchnahme Rechtsanwalt
- Nebenforderungen, Sachverständigenkosten, Unkostenpauschale in Unfallsachen streitwerterhöhend
- Welche anteilige Geschäftsgebühr als Verzugsschaden in Unfallsachen mit einklagen?
- Die Abrechnung in Unfallsachen bei Widerklage und mehreren Auftraggebern - Degressionsformel
- Unfallsachen mehrmals abrechnen, getrennte Angelegenheiten
- Regulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden
- Unfallsache und dann Bußgeldbescheid, wie abrechnen?
- Klagepoker in Unfallangelegenheiten
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Klagepoker in Unfallangelegenheiten
Wie allgemein bekannt ist, pokern Versicherungsgesellschaften gern, ob die Rechtsanwälte einen kleinen Rest von nicht regulierten Gebühren, doch noch einfordern, nämlich gerichtlich.
Auch am 25.1.2017 ärgerte sich ein Kunde wieder einmal über eine Versicherungsgesellschaft, hier über die HUK. Diese hat nach Klageerhebung die Klageforderung in vollem Umfang bezahlt und damit im Ergebnis anerkannt.1 Eine Einigungsgebühr gibt es dafür nicht. Denn eine einseitige prozessuale Gestaltungserklärung...
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