Unfallsachen mehrmals abrechnen, getrennte Angelegenheiten

Sofern der Rechtsanwalt mehrere Geschädigte gleichzeitig vertritt und der Schaden für einen oder mehrere Mandanten außergerichtlich reguliert wird, währenddessen der Anwalt für die anderen Mandanten gerichtlich tätig wird, kann er die außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtliche Tätigkeit abrechnen. Eine Anrechnung findet nicht statt, da diese gem. Teil 3 Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG nur aus den Gegenständen zu erfolgen hat, die auch in das gerichtliche Verfahren übergegangen sind.

 

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