- Arbeitsgerichtsverfahren
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- Die AUßERGERICHTLICHEN Gebühren in Unfallsachen
- 1. Reguläre Gebühren nach dem VV RVG in Unfallsachen und Gegenstandswerte
- Beispiele Zahlung KFZ-Versicherung, RS-Versicherung, Mandant
- Gegenstandswert und Gebührendifferenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- 2. Gebührenabkommen mit der HUK
- Gebühr für Aktenauszug / Aktenversendungspauschale an Haftpflichtversicherung
- Die GERICHTLICHEN Gebühren in Unfallsachen
- Kostenerstattung Unfallsachen Inanspruchnahme Rechtsanwalt
- Nebenforderungen, Sachverständigenkosten, Unkostenpauschale in Unfallsachen streitwerterhöhend
- Welche anteilige Geschäftsgebühr als Verzugsschaden in Unfallsachen mit einklagen?
- Die Abrechnung in Unfallsachen bei Widerklage und mehreren Auftraggebern - Degressionsformel
- Unfallsachen mehrmals abrechnen, getrennte Angelegenheiten
- Regulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden
- Unfallsache und dann Bußgeldbescheid, wie abrechnen?
- Klagepoker in Unfallangelegenheiten
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
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- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Unfallsache und dann Bußgeldbescheid, wie abrechnen?
Frage: Wir vertreten einen Mandanten in einer Unfallsache. Danach folgt ein Bußgeldbescheid, gegen den wir vorgehen. Ist es sinnvoll, zwei Vollmachten zu haben?
Antwort: Die Unfallsache ist eine ganz andere Angelegenheit als die Bußgeldsache. Die Unfallsache wird mit den Gebühren des Teil 3 VV RVG, die Bußgeldsache mit den Gebühren des Teil 5 VV RVG abgerechnet. Um beweisen zu können, dass Sie als Anwaltskanzlei beauftragt waren ist es immer sinnvoll, für jede Angelegenheit eine Vollmacht zu...
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