Unfallsache und dann Bußgeldbescheid, wie abrechnen?

Frage: Wir vertreten einen Mandanten in einer Unfallsache. Danach folgt ein Bußgeldbescheid, gegen den wir vorgehen. Ist es sinnvoll, zwei Vollmachten zu haben?

 

Antwort: Die Unfallsache ist eine ganz andere Angelegenheit als die Bußgeldsache. Die Unfallsache wird mit den Gebühren des Teil 3 VV RVG, die Bußgeldsache mit den Gebühren des Teil 5 VV RVG abgerechnet. Um beweisen zu können, dass Sie als Anwaltskanzlei beauftragt waren ist es immer sinnvoll, für jede Angelegenheit eine Vollmacht zu...


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