Die Feststellungsklage und Festsetzung von Zinsen

Bei dem Wunsch auf Feststellung und Festsetzung von Zinsen geht es i. d. R. vorwiegend darum, der Verjährung der Zinsen vorzubeugen. Dazu lesen Sie bitte hier. Für den Gläubiger ist es natürlich gut, wenn Rechtspfleger längst verjährte Zinsen nicht bemängeln, aber für die Schuldner nicht. Die Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher sind sich darüber oft uneinig, wie Zinsen festzusetzen sind. Der Gerichtsvollzieher darf den Schuldner sogar auf eventuell verjährte Zinsen aufmerksam machen!1

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