Gegenstandswert und Gebühren in der Vollstreckung

Gemäß § 25 RVG bestimmt sich im Zwangsvollstreckungsverfahren der Gegenstandswert nebst aller Nebenforderungen, also Hauptforderung, angelaufene Zinsen, titulierte Mahnkosten, festgesetzte Kosten, Kosten der bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen. Die laufenden Vollstreckungshandlungen werden allerdings nicht zum Gegenstandswert gerechnet! 

 

Achtung! Zinsen und Kosten eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Deckungsprozess (= Versicherungsnehmer gegen Versicherer auf Feststellung, dass für...


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