ZV-Androhungsgebühr für Gläubiger- und Schuldnervertreter

Wussten Sie schon, dass Sie eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr i. S. v. Nr. 3309 VV RVG verlangen können, wenn Sie den Schuldner zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung auffordern? Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsanwalt bereits den vollstreckbaren Titel vorliegen hat. Diese (Vor)-Gebühr ist allerdings anzurechnen auf eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG, sofern der Schuldner nicht zahlt und Sie vollstrecken müssen. Zu unterschiedlichen Werten lesen Sie bitte...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!