Dokumentenpauschale für den Gerichtsvollzieher im Elektronischen Rechtsverkehr gem. Nr. 700 KV GvKostG

Dokumentenpauschale für Gerichtsvollzieher:

» Auch wenn der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses per beA eingereicht wurde, hat der Gerichtsvollzieher einen Anspruch auf die Dokumentenpauschale für die Herstellung von Abschriften.1

» Für die Herstellung von Ausdrucken eines elektronisch eingegangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Fertigung fehlender "Überstücke" zum Zwecke der Zustellung kann die Auslagenpauschale gem. Nr. 700 KV GvKostG in Ansatz...


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