Aufklärungspflicht, dass es die Möglichkeit der Beratungshilfe

In der täglichen Praxis ist es nicht einfach zu bestimmen, ob die Voraussetzungen für die Beratungshilfe vorliegen. Wenn Sie nämlich die normalen Regelgebühren gem. § 13 RVG, z. B. die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, gegenüber Ihrem Mandanten abrechnen, erhalten Sie entsprechend mehr an Gebühren, als über die Staatskasse gem. Nr. 2500 ff. VV RVG. Hier sollte der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen - das Vertrauensverhältnis zu seinem Mandanten berücksichtigend - einschätzen, ob er den...


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