Beratungspersonen, die im Rahmen der Beratungshilfe beraten dürfen

Die Gruppe der Beratungspersonen wurde zum 1.1.2014 erweitert. Es fallen nun nach § 3 BerHG Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer und Rentenberater in den Beraterkreis. Diese haben sodann gem. § 8 BerHG auch nach dem RVG abzurechnen.

 

Achtung! Um bei den weiteren Erläuterungen nicht durcheinander zu kommen, nenne ich die "Beratungsperson" im Folgenden ausschließlich "Rechtsanwalt".
 


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