Nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe und Vier-Wochen-Antragsfrist

Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe gem. § 6 Abs. 2 BerHG nachträglich gestellt werden. In diesem Fall ist der Antrag allerdings spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen. Diese Frist wurde zum 1.1.2014 neu geregelt! Der Rechtsuchende kann also auch künftig zuerst das Gericht aufsuchen und einen Beratungshilfebewilligungsantrag stellen oder er geht zum...


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